In hydrogeologischen Gutachten werden die Untergrundverhältnisse mit Fokus auf das Grundwasser und dessen Wechselwirkung mit Oberflächengewässern beschrieben und bewertet. In unseren Gutachten werden die Auswirkungen von Bauvorhaben, Grundwasserentnahmen oder anderen Maßnahmen auf den Grund- und Oberflächenwasserhaushalt untersucht und beurteilt. Für Tagebaue kommt die Dimensionierung von Pumpensümpfen sowie ggf. die Berücksichtigung von Bergbaufolgeseen hinzu.
Die Einschätzungen erfolgen je nach Datenlage auf Basis von klimatischen Verhältnissen, Grundwasserneubildung, Grundwasserfließrichtung (entsprechend der Grundwassergleichen), Lage von Wasserschutzzonen, vorherrschender Geologie entsprechend der Literatur und anhand von Erkundungsergebnissen (Bohrungen, Schürfe, frische Böschungen im Tagebau), Monitoring-Ergebnissen (Messwerte von Grund- und Oberflächenwassermessstellen bezüglich Wasserstand/Durchflussmengen und der chemischen Beschaffenheit) sowie auf Grundlage von Berechnungsergebnissen numerischer Modelle.
Unser Team besitzt langjährige Erfahrungen in dem Erstellen von Hydrogeologischen Gutachten, vor allem für Tagebaubetriebe, sowie bei Trassenverlegungen in der gesamten Bundesrepublik. Methoden und Softwaretools auf aktuellem Stand der Technik und eine adaptive Arbeitsweise ermöglichen es uns Aufgabenstellungen effizient und zielorientiert zu bearbeiten.
Wir unterstützen Sie in allen Arbeitsschritten vom Neuaufschluss von Tagebauen im Fest- und Lockergestein, deren Erweiterung oder Planungsanpassung sowie bei der Konzeption Ihrer Vorhaben auch außerhalb des Bergbausektors.
Die im Jahr 2000 in Kraft getretene Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat ein ambitioniertes Ziel: den guten Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Voraussetzung zur Erreichung dieses Zieles ist ein verantwortungsvoller Umgang mit der Ressource Wasser und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserkörper
Wir prüfen für Sie, ob Ihr Vorhaben mit den Bewirtschaftungszielen im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie vereinbar ist. Mit unserem WRRL-Fachbeitrag werden gegebenenfalls mögliche vorhaben bedingte Beeinflussungen der GWK und der Oberflächengewässer in Bezug auf die Bewirtschaftungsziele nach EU-WRRL bzw. die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Maßgaben der WRRL für diese Gewässerkörper bewertet.